Die Ordensregeln bilden das Fundament unseres Hamburger Ordenshauses. Sie beschreiben unsere Werte und Traditionen, die Aufgaben der Schwestern, Engel und Gardisten sowie die Grundsätze unseres gemeinsamen Wirkens. Sie verbinden die gewachsenen Traditionen unseres Hauses mit einem zeitgemäßen Verständnis von Vielfalt, Gemeinschaft und gegenseitigem Respekt.
Kund und zu wissen sei: Diese Ordensregeln wurden am 18. Tage des zehnten Monats im Jahre des Herrn 2026 beschlossen und verkündet.
Einführung
Die Schwestern der Perpetuellen Indulgenz zu Hamburg verstehen sich als unabhängig arbeitendes Ordenshaus und als Teil einer internationalen Gemeinschaft. Ihre Arbeit steht in der Tradition der Gründungsschwestern des Ordens in den USA. Sie orientiert sich an drei international geltenden Grundsätzen:
Verbreiten der universalen Freude · Öffentliche Manifestation · Sühnen der Schuld
Das Ordenshaus setzt sich für die Würde, Freiheit und Gleichberechtigung aller Menschen ein. Es begegnet Menschen unabhängig von Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Behinderung oder anderen persönlichen Merkmalen mit Respekt. Vielfalt und individuelle Ausdrucksformen sind ausdrücklich willkommen.
Zu den Aufgaben des Ordens gehören insbesondere die Aufklärung über HIV und Aids, andere sexuell übertragbare Infektionen und sexuelle Gesundheit, die Unterstützung benachteiligter Menschen und queerer Projekte sowie gesellschaftliches, politisches und wohltätiges Engagement. Dazu gehören auch öffentliche Aktionen, Demonstrationen und friedlicher Protest.
Die Schwestern verbreiten Freude und Humor, bauen Vorurteile ab und treten Ausgrenzung und Schuldzuweisungen entgegen. Ihre gestalterischen Möglichkeiten sind frei, soweit die gemeinsam festgelegten Erkennungsmerkmale und Grundsätze gewahrt bleiben. Diese Ordensregeln sind kein starres Gesetz, sondern können im Einklang mit den Entscheidungen des Ordenshauses weiterentwickelt werden.
§ 1 Das Ordenshaus
Das Ordenshaus hat seinen Sitz in Hamburg. Sein vorrangiges Wirkungsgebiet umfasst die Freie und Hansestadt Hamburg sowie den norddeutschen Raum.
Das Ordenshaus arbeitet eigenständig und unterstützt nach seinen Möglichkeiten andere Ordenshäuser im In- und Ausland. Die Zusammenarbeit mit anderen Häusern ist Ausdruck der internationalen Verbundenheit des Ordens.
Das Ordenshaus kann ihm zugehörige Ordensmissionen in anderen Städten einrichten. Über ihre Errichtung entscheidet die Hausleitung in Abstimmung mit den aktiven Mitgliedern. Die Missionen sind dem Hamburger Ordenshaus zugeordnet und an diese Ordensregeln gebunden.
Bei der Gründung von Ordensmissionen sind die bestehenden Wirkungsgebiete anderer Ordenshäuser zu respektieren. Die Errichtung einer Mission im Wirkungsgebiet eines anderen Ordenshauses bedarf dessen vorheriger Zustimmung.
§ 2 Die Schwestern
Die Schwestern sind das Herzstück des Ordens. Sie führen ihr privates Leben eigenständig und kommen zu bestimmten Terminen und Anlässen zusammen, um die Aufgaben des Ordens zu erfüllen.
Die Mitgliedschaft als Schwester steht allen Menschen unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität und ihrem Geschlecht offen.
Die Ausbildung zur Schwester ist vielfältig und erfordert Engagement, Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft, die Grundsätze des Ordens nach außen zu vertreten.
Eine Schwester soll in ihrer Tracht eindeutig als Schwester erkennbar sein. Innerhalb der festgelegten Merkmale bestehen weitreichende gestalterische Freiheiten. Das weiß grundierte Gesicht und der grundsätzlich weiße, runde Kragen sind feste Bestandteile des Schwesternhabits; weitere Einzelheiten regelt § 12.
Die Weihung zur Schwester erfolgt in feierlichem Rahmen nach Rücksprache mit der Hausleitung und der zuständigen Ausbildungsschwester.
§ 3 Die Novizinnen
Novizinnen sind Menschen, die sich berufen fühlen, Schwester zu werden. Die Ausbildung steht Menschen aller Geschlechter und Geschlechtsidentitäten offen.
Eine erfahrene Schwester, die Ausbildungsschwester, führt die Novizin in die vielfältigen Aufgaben, Traditionen und Verantwortlichkeiten des Ordens ein und begleitet ihre Entwicklung.
Novizinnen sind den geweihten Schwestern und der Hausleitung im Rahmen ihrer Ausbildung zu Gehorsam verpflichtet. Die Verpflichtung zum Gehorsam darf unter keinen Umständen dazu missbraucht werden, Novizinnen herabzuwürdigen, bloßzustellen, zu diskriminieren oder ihre persönlichen Grenzen zu missachten. Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage gegenseitigen Respekts und eines verantwortungsvollen Umgangs miteinander.
Novizinnen können praktische Aufgaben erhalten, die innerhalb einer bestimmten Zeit zu erfüllen sind. Einsatz, Umgang mit diesen Aufgaben und die gezeigte Entwicklung fließen in die Beurteilung ihrer Eignung zur Schwester ein.
Die Ausbildung dauert im Regelfall rund ein Jahr, kann aber je nach persönlicher Entwicklung kürzer oder länger ausfallen.
§ 4 Die Engel
Die Engel sind der verspielte Teil des Ordens. Sie unterstützen die Schwestern bei ihrer Arbeit und tragen auf ihre eigene Weise zur Verbreitung universaler Freude bei.
Die Engel bieten Menschen die Möglichkeit, sich aktiv in das Ordensleben einzubringen, ohne selbst die Rolle einer Schwester übernehmen zu wollen.
Bei öffentlichen Manifestationen sind Engel durch ihre Engeltracht und verpflichtend zu tragende Flügel erkennbar. Ihre Kleidung kann fantasievoll, extravagant und ausdrücklich auch freizügig sein, soweit sie dem Anlass entspricht. Einzelheiten regelt § 12.
Die Engel stehen in der Hierarchie des Hauses unter den Schwestern und sind diesen im Rahmen der Ordensarbeit zu Gehorsam verpflichtet.
Engelnovizen durchlaufen eine Ausbildung, die im Regelfall rund ein Jahr dauert und je nach Entwicklung kürzer oder länger ausfallen kann. Die Ausbildung erfolgt vorzugsweise durch einen erfahrenen Engel, alternativ durch eine erfahrene Schwester. Nach erfolgreichem Abschluss kann die feierliche Weihung zum Engel erfolgen.
§ 5 Die Gardisten
Die Gardisten dienen dem Schutz der Ordensmitglieder und leisten tatkräftige Unterstützung bei der Arbeit des Hauses.
Bei öffentlichen Manifestationen tragen sie eine als Gardistentracht erkennbare Kleidung. Traditionell kommen insbesondere Leder, Lack, Gummi oder Jeans zum Einsatz. Die Einzelheiten regelt § 12.
Die Gardisten stehen in der Hierarchie des Hauses unter den Schwestern und sind diesen im Rahmen der Ordensarbeit zu Gehorsam verpflichtet.
Gardistennovizen durchlaufen eine Ausbildung, die im Regelfall rund ein Jahr dauert und je nach Entwicklung kürzer oder länger ausfallen kann. Sie werden vorzugsweise von einem erfahrenen Gardisten, alternativ von einer erfahrenen Schwester ausgebildet. Nach erfolgreichem Abschluss kann die feierliche Weihung zum Gardisten erfolgen.
§ 6 Die Ehrenmitglieder
Das Ordenshaus vergibt an Personen, die dem Orden nicht angehören, die Ehrentitel „Ordensdame“ und „Erzengel“. Diese Ehrentitel sind keine Ausbildungsstufen und begründen keine aktive Ordensmitgliedschaft.
Ordensdamen
Zu Ordensdamen können weiblich gelesene Personen (unabhängig von ihrem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht oder ihrer Geschlechtsidentität) ernannt werden, die dem Orden nicht angehören und sich durch außergewöhnliches, selbstloses und nachhaltiges Engagement um den Orden, seine Grundsätze und Ziele oder um die queere Gemeinschaft verdient gemacht haben.
Erzengel
Zu Erzengeln können männlich gelesene Personen (unabhängig von ihrem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht oder ihrer Geschlechtsidentität) ernannt werden, die dem Orden nicht angehören und sich durch außergewöhnliches, selbstloses und nachhaltiges Engagement um den Orden, seine Grundsätze und Ziele oder um die queere Gemeinschaft verdient gemacht haben.
Dabei können insbesondere die Förderung queerer Kultur, gesellschaftliches Engagement sowie der Einsatz für Vielfalt, Akzeptanz und Gleichberechtigung gewürdigt werden.
Eine besondere Würdigung können auch Personen erfahren, die den Orden durch finanzielle Zuwendungen, ideelle Unterstützung oder andere außergewöhnliche Beiträge nachhaltig fördern.
Über die Ernennung entscheiden die aktiven Mitglieder des Ordenshauses.
§ 7 Die Ehrenschwestern
Der Ehrentitel „Ehrenschwester“ kann ehemaligen aktiven Schwestern verliehen werden, die sich durch langjähriges oder besonders verdienstvolles Wirken um das Ordenshaus verdient gemacht haben und aus dem aktiven Ordensleben ausgeschieden sind. Die Erhebung erfolgt durch die Hausleitung.
Ehrenschwestern bleiben dem Haus verbunden und sind bei Veranstaltungen willkommen, unabhängig davon, ob sie in Ordenstracht oder privater Kleidung erscheinen.
Ehemalige Engel und Gardisten behalten ihre jeweilige Ordensrolle und ihre Verbundenheit zum Haus; der Ehrenschwesternstatus ist ehemaligen Schwestern vorbehalten.
Ehemaligen aktiven Ordensmitgliedern wird mit Respekt, Dankbarkeit und Wertschätzung begegnet. Ihre Erfahrungen und ihr Wissen sind für das Ordenshaus von besonderem Wert. Sie können den aktiven Mitgliedern weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen.
§ 8 Die Heiligen
Das Ordenshaus kann Menschen zu Heiligen ernennen, die sich in außergewöhnlicher Weise um die queere Gemeinschaft, die Aufklärung und Unterstützung im Bereich HIV/Aids und sexueller Gesundheit, Menschenrechte, Vielfalt oder Akzeptanz verdient gemacht haben oder deren Lebensgeschichte von besonderer Bedeutung für die Werte des Ordens ist.
Die Ernennung ist sowohl zu Lebzeiten als auch posthum möglich. Bei lebenden Personen ist vorab deren Einverständnis einzuholen. Bei posthumen Ehrungen sollen nach Möglichkeit Angehörige oder nahestehende Menschen einbezogen werden.
Über die Ernennung entscheiden die aktiven Mitglieder des Ordenshauses.
Mit der Vergabe von Heiligentiteln soll sehr bedacht und sparsam umgegangen werden.
§ 9 Die Hausleitung
Die Hausleitung wird von einer erfahrenen Schwester wahrgenommen, die von den aktiven Mitgliedern des Ordenshauses gewählt wird. Während ihrer Amtszeit führt sie den Titel „Mutter“.
Die Amtszeit ist nicht auf einen festen Zeitraum begrenzt. Die Hausleitung bleibt bis zur Wahl einer neuen Hausleitung im Amt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Hausleitung kümmert sich um die laufende Arbeit des Hauses. Dazu gehören insbesondere die Planung von Veranstaltungen, die Koordination der Ordensarbeit sowie der Kontakt zu Medien, Gruppen und Veranstaltern.
Entscheidungen des laufenden Geschäfts kann die Hausleitung eigenverantwortlich treffen und informiert die aktiven Mitglieder in geeigneter Weise darüber. Grundsätzliche und für das Haus wesentliche Entscheidungen werden demokratisch mit den aktiven Mitgliedern getroffen.
Der Hausleitung obliegt es, Novizinnen zur Weihung als Schwester sowie Engelnovizen und Gardistennovizen zu ihrer jeweiligen Weihung vorzuschlagen. Ebenso ist sie befugt, verdiente ehemalige Schwestern in den Stand einer Ehrenschwester zu erheben.
§ 10 Öffentliche Auftritte (Manifestationen)
Die öffentlichen Manifestationen des Ordens können vielfältige Formen annehmen. Dazu zählen insbesondere Christopher-Street-Day-Veranstaltungen, Demonstrationen, kulturelle und wohltätige Veranstaltungen, Aktionen in queeren und nicht queeren Einrichtungen sowie gesellschaftliches und politisches Engagement.
Bei öffentlichen Manifestationen tragen die Ordensmitglieder die ihrer jeweiligen Rolle und Ausbildungsstufe entsprechende Ordenstracht nach § 12.
Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit ist die Aufklärung über HIV, Aids, andere sexuell übertragbare Infektionen und sexuelle Gesundheit. Dazu können Kondome, Dental Dams, Informationsmaterialien und Hinweise zu Präventionsmöglichkeiten wie PrEP und PEP gehören. Ordensmitglieder beantworten Fragen nach bestem Wissen und ziehen bei Unsicherheit entsprechend erfahrene oder fachkundige Personen hinzu.
Das Ordenshaus kann Spenden für gemeinnützige, soziale oder andere seinen Zielen entsprechende Projekte sammeln. Über die Verwendung und Weitergabe gesammelter Gelder wird demokratisch entschieden; die Übergabe ist in geeigneter Form schriftlich festzuhalten. Die geltenden gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten.
Neben öffentlichen Manifestationen sind weitere Formen der Ordensarbeit möglich, etwa Vorbereitungstreffen, Diskussionen, Bildungsangebote, Safer-Sex-Workshops und soziale Projekte. Bei solchen Tätigkeiten ist das Tragen der Ordenstracht nicht grundsätzlich erforderlich.
§ 11 Die Arbeitstreffen (Muttis Kaffeeklatsch)
In regelmäßigen Abständen finden Arbeitstreffen statt, die im Hamburger Ordenshaus auch „Muttis Kaffeeklatsch“ genannt werden. Sie dienen der gemeinsamen Planung, dem Austausch und der demokratischen Willensbildung.
Die Teilnahme an den Arbeitstreffen ist für alle aktiven Ordensmitglieder verpflichtend.
Bei Abstimmungen haben alle aktiven Ordensmitglieder unabhängig von ihrer Ordensrolle oder Stellung innerhalb der Hierarchie das gleiche Stimmrecht. Dies gilt für Schwestern, Engel und Gardisten gleichermaßen.
§ 12 Gewandrichtlinien
Die Ordenstracht ist ein wesentlicher Bestandteil der Identität und der öffentlichen Erscheinung der Schwestern der Perpetuellen Indulgenz. Sie macht die Zugehörigkeit zum Orden sichtbar und bringt zugleich dessen Vielfalt, Kreativität und Individualität zum Ausdruck.
Die Gestaltung der Ordenstracht richtet sich nach der jeweiligen Ordensrolle und dem Ausbildungsstand. Innerhalb der festgelegten Erkennungsmerkmale besteht grundsätzlich künstlerische und persönliche Gestaltungsfreiheit.
Bei öffentlichen Manifestationen ist die dem jeweiligen Ausbildungsstand entsprechende Ordenstracht zu tragen. Alle Ordensmitglieder tragen dabei ein Namensschild.
§ 12.1 Allgemeine Gewandrichtlinien
Die Ordenstracht soll die jeweilige Ordensrolle und den Ausbildungsstand erkennen lassen. Sie ist dem Anlass der öffentlichen Manifestation angemessen zu gestalten. Die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten sind unter Wahrung der jeweiligen Gewandrichtlinien ausdrücklich erwünscht.
§ 12.2 Postulanten
Für Postulanten gilt ein dezent farbig geschminktes Gesicht ohne weiße Grundierung. Die weiteren Merkmale richten sich nach der angestrebten Ordensrolle.
§ 12.2.1 Schwesternpostulanten
Schwesternpostulanten tragen ein kleines weißes Häubchen ohne Schleier sowie ein dem Anlass entsprechendes schwarzes Gewand. Eine Perücke kann getragen werden.
§ 12.2.2 Engelpostulanten
Engelpostulanten tragen ein dem Anlass entsprechendes weißes Gewand und kleine weiße Flügelchen.
§ 12.2.3 Gardistenpostulanten
Gardistenpostulanten tragen ein dem Anlass entsprechendes schwarzes Gewand.
§ 12.3 Novizen
§ 12.3.1 Schwesternnovizen
Schwesternnovizen tragen das Schwesternhabit mit vollständig weiß grundiertem und farbig geschminktem Gesicht, hamburgtypischer Haube, weißem Schleier und grundsätzlich weißem, rundem Kragen. Ihre Gewänder sind grundsätzlich weiß oder schwarz.
§ 12.3.2 Engelnovizen
Engelnovizen tragen eine dem Anlass entsprechende, individuell gestaltete Engeltracht sowie Engelsflügel beliebiger Farbgebung. Die Flügel müssen sich in Größe und/oder Gestaltung deutlich von den kleinen weißen Flügeln der Engelpostulanten unterscheiden. Das Make-up kann farbiger und auffälliger gestaltet werden; eine weiße Grundierung ist nicht vorgeschrieben.
§ 12.3.3 Gardistennovizen
Gardistennovizen tragen eine dem Anlass entsprechende Gardistentracht. Dabei sind insbesondere Leder, Lack, Gummi oder Jeans als Materialien vorgesehen. Im Unterschied zu Gardistenpostulanten sind sie nicht mehr auf ein schwarzes Gewand beschränkt.
§ 12.4 Geweihte Ordensmitglieder
§ 12.4.1 Schwestern
Zum Schwesternhabit gehören das vollständig weiß grundierte und farbig geschminkte Gesicht, die hamburgtypische Haube, ein grundsätzlich weißer, runder Kragen sowie ein dem Anlass entsprechendes Gewand.
Die hamburgtypische Haube ist verpflichtender Bestandteil des Schwesternhabits und kann durch einen Schleier beliebiger Farbgebung ergänzt werden. Ist das Tragen der Haube aufgrund räumlicher, praktischer oder anderer besonderer Umstände nicht zweckmäßig, kann die Schwester eigenverantwortlich stattdessen einen Schleier tragen.
§ 12.4.2 Engel
Zum Engelhabit gehören ein nach Möglichkeit farbig geschminktes Gesicht, eine dem Anlass entsprechende, individuell gestaltete Kleidung sowie Engelsflügel beliebiger Farbe.
Bei öffentlichen Manifestationen ist das Tragen von Engelsflügeln verpflichtend. Bei der Gestaltung der Engeltracht besteht weitgehende künstlerische Freiheit. Ausgefallene, fantasievolle und auch freizügige Kleidung ist ausdrücklich zulässig.
§ 12.4.3 Gardisten
Zum Gardistenhabit gehören ein nach Möglichkeit maskulin geschminktes Gesicht sowie eine dem Anlass entsprechende Gardistentracht.
Die Gardistentracht besteht vorzugsweise aus Leder, Lack, Gummi oder Jeans. Innerhalb dieser traditionellen Erkennungsmerkmale besteht künstlerische und persönliche Gestaltungsfreiheit.
Auf Grundlage der Ordensregeln vom Mai 2005 überarbeitet, beschlossen und verkündet am 18. Oktober 2026.